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Wasseruhr mit Zählerstand

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Neue Gebührensätze für das Frischwasser

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Silberner aufgedrehter Wasserhahn. Wasser läuft in ein weißes Becken

In seiner Sitzung am 25.11.21 hat der Gemeinderat eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung beschlossen. Die rechtlich notwendige Bekanntmachung haben Sie vermutlich in den Aushangkästen gesehen, die allerdings üblicherweise keine Inhalte enthält. Daher informieren wir Sie gerne auch an dieser Stelle:

Spätestens alle vier Jahre muss das Wasserwerk laut den gesetzlichen Vorgaben die Gebühren überprüfen und neu kalkulieren. Dazu wird bei uns regelmäßig der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt; die neue Kalkulation lag dem Gemeinderat nun vor. Nach acht Jahren Gebührenstabilität führen die Berechnungen für die neue Gebührenperiode der Jahre 2022 – 2025 leider zu einer leichten Erhöhung der Wassergebühren.

Ab dem 01.01.2022 sind für den Kubikmeter Wasser (= 1.000 Liter) 1,20 € zu zahlen; bisher lag diese Gebühr bei 1,17 €. Außerdem sind Änderungen bei den Grundgebühren für Wasserzähler erfolgt. Diese sind nach Wasserzählergröße gestaffelt. Für Einfamilien- und kleine Mehrfamilienhäuser ist in der Regel eine Nenngröße von QN 2,5 m³/h vorhanden; hierbei wurde die Gebühr von 18 € im Jahr auf 30 € pro Jahr angehoben, in der Folge der größeren Wasserzähler weiter gestaffelt, und zwar nach dem Verhältnis der jeweiligen Kosten für die Zählergröße. Größere Wasserzähler sind durch die höheren Anschaffungskosten und den größeren Aufwand des Einbaues sehr viel teurer als ein QN 2,5 m³/h-Zähler.

In Ihrem nächsten Jahresbescheid, den Sie Anfang 2022 erhalten werden, wirkt sich diese Umstellung aufgrund des Softwarewechsels voraussichtlich noch nicht aus, sondern erst in der Abrechnung des Jahresverbrauchs 2022.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen unter den bekannten Kommunikationsmöglichkeiten gerne zur Verfügung.

 

Bitte Beachten Sie:

Jede Trinkwasser-Installation ist für einen bestimmungsgemäßen Betrieb – d.h. eine regelmäßige Wasserentnahme – ausgelegt. Entfällt dieser bestimmungsgemäße Betrieb, drohen hygienische Probleme u. a. durch Legionellen und Pseudomonas aeruginosa, die bei Wiederaufnahme des Betriebs nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden können.

Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, ist zunächst eine Simulation des bestimmungsgemäßen Betriebs durch Spülung möglichst aller nicht genutzten Entnahmestellen mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden bis zur Temperaturkonstanz durchzuführen (s. VDI/DVGW 6023). Die Kalt- und Warmwasserleitung sind getrennt zu spülen, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser...

 

Ist Ihr Potentialausgleich auf dem aktuellen Stand?

Bei den jährlichen Zählerwechseln des Wasserwerkes fällt unseren Mitarbeitern immer wieder auf, dass einige hausinterne Trinkwasserleitungen augenscheinlich nicht an den hausinternen Überspannungsschutz angeschlossen sind.

Seit 1970 ist der Einsatz der metallenen Hausinstallation als Erder, Erdungsleiter und Schutzleiter bei Neubauten nicht mehr zulässig (DIN VDE 0100 T410 und T540). Es ist seit Oktober 1990 auch bei allen Altanlagen verboten, Ihren Fehlerstrom an die hausinternen metallenen Versorgungleitungen abzuleiten. Kundenanlagen müssen an den hausinternen Potentialausgleich angeschlossen sein.

Wir bitten Sie daher, wenn Sie zeitlich in diesen Bereich fallen oder sich nicht sicher sind:

Lassen Sie Ihre elektrischen Leitungen auf einen intakten und korrekten Potentialausgleich durch einen fachlich qualifizierten Elektriker durchmessen!

 

Der Wasserzählerbügel

Fachlich korrekt installierte Wasserzählerbügel stellen die spannungsfreie Montage des Wasserzählers sicher. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Leckage und einen damit verbundenen Wasserschaden im Gebäude. Zudem dienen sie der Sicherheit der Bewohner des Hauses und den Wasserwerksmitarbeiter beim Wasserzählerwechsel vor möglichen Stromschlägen.

Bitte gehen Sie in Ihren Anschlussraum und überzeugen Sie sich davon, ob bei Ihnen ein Wasserzählerbügel befestigt ist, siehe Foto. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung mit dem Wassermeister des Wasserwerkes der Gemeinde Taufkirchen, Herrn Wierer, unter der Telefonnummer 089-666722-351 oder unter wierer@meintaufkirchen.de, um Ihre Anlage entsprechend dem Stand der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen zeitnah nachzurüsten. Der Einbau dient Ihrer und unserer Sicherheit und ist unbedingt erforderlich.

Spätestens beim nächsten Austausch des Wasserzählers erfolgt eine Montage des Wasserzählerbügels durch das Wasserwerk, sofern er noch nicht vorhanden sein sollte. Der Bügel gehört gemäß der Wasserabgabesatzung der Gemeinde zur Anlage des Grundstückseigentümers, daher müssen die Kosten für den Einbau des Zählerbügels vom jeweiligen Grundstückseigentümer übernommen werden.

Für Fragen steht Ihnen das technische Team des Wasserwerks gerne zur Verfügung.

 

Wasserzählerbügeleinbau

Warum muss ein Wasserzählerbügel den Wasserzähler umschließen?

-       Der Wasserzählerbügel dient der Sicherstellung des spannungsfreien Einbaus des Wasserzählers.

-       Der Wasserzählerbügel reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Leckage und einen damit verbundenen Wasserschaden im Gebäude.

-       Die Versicherung des Hausbesitzers kann sich im Falle eines durch Spannungen verursachten Wasserschadens weigern, für den Schaden aufzukommen.

-       Der an der Wand befestigte Bügel stellt eine Umgehungsleitung dar. Ein Stromschlag im Gebäude kann durch Überspannung an dortigen Stromabnehmern entstehen. Der Mitarbeiter des Wasserwerkes wird beim Wechsel des Wasserzählers durch die Überbrückungsfunktion des Wasserzählerbügels vor einen Stromschlag geschützt.

-       “Wasserzählerbügel sorgen für den Potenzialausgleich*, z. B. für den Moment des Wasserzählerwechsels und bei Verwendung eines Wasserzählers mit Kunststoffgehäuse.“**

-       Bei weiterführenden Trinkwasserleitungen hausintern und hausextern können sich Verschraubungen durch Spannungen in den Leitungen lockern und undicht werden.

-       Verschraubungen von nachfolgend installierten Leitungen werden durch die Montage des Wasserzählerbügels an der Wand zum Teil fixiert und die Stabilität verbessert.

-       „Bei Neuanlagen und bei Veränderung alter Anlagen sind Halterungen, z. B. Wasserzählerbügel, für Hauswasserzähler einzubauen.“** Eine Veränderung alter Anlagen liegt bereits beim Wechsel des Wasserzählers vor.

-       Nach § 10 Abs. 2 Wasserabgabesatzung der Gemeinde Taufkirchen (WAS***) muss die Kundenanlage nach Stand der Technik unterhalten bzw. betrieben werden.

-       Der Einbau eines Wasserzählerbügels entspricht dem Stand der Technik nach DVGW Arbeitsblatt W 406 v. 2021-05, DIN EN ISO 4064-5 und DIN 1988-200.

-       Der Grundstückseigentümer ist laut Wasserabgabesatzung der Gemeinde Taufkirchen §10 Abs. 1 verpflichtet für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung seiner Anlagen zu sorgen. Die Kosten hierfür obliegen dem Eigentümer.

-       Ein fehlender Wasserzählerbügel gefährdet die Sicherheit und lässt erhebliche Störungen erwarten.

 

Was passiert beim und nach dem Einbau des Wasserzählerbügels?

  Der Einbau des Wasserzählerbügels kann nach § 11 Abs. 4 WAS*** vom Wasserversorger oder von einem in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen Installateur Ihres Vertrauens unter Aufsicht des Wasserwerkes Taufkirchen vorgenommen werden.

  • Für den Einbau des Wasserzählerbügels müssen die Verschraubungen vor und nach dem Wasserzähler gelöst werden.
  • Möglicherweise an den Verschraubungen mit einer Rohrschelle befestigte elektrische Ableitungen für den Potentialausgleich* des Gebäudes an die Trinkwasserleitungen müssen abgebaut werden.
  • An den Verschraubungen mit einer Rohrschelle befestigte elektrische Ableitungen für den Potentialausgleich* (siehe Bild) von der hausinternen Trinkwasserleitung zur Erdungsschiene des Gebäudes müssen abgebaut werden.
  • Der Wasserzählerbügel wird zwischen die beiden Absperreinrichtungen (Wasserzähler-Eingangs- und -Ausgangsventil) des Wasserzählers geklemmt und die Verschraubungen mit dem Wasserzähler wieder verbunden.
  • Zusätzlich wird der Wasserzählerbügel an der Wand oder dem Fußboden mit Dübeln und Schrauben fest montiert.
  • Auch die Rohrschelle für den Potentialausgleich wird von den Mitarbeitern des Wasserwerkes oder dem Installateur wieder mit montiert.
  • Durch den Einbau des Wasserzählerbügels musste die Schelle zur Potentialabsicherung* der Trinkwasserleitung entfernt werden oder die Mitarbeiter des Wasserwerkes haben keine Absicherung der Trinkwasserleitung an Ihre hausinterne Erdung feststellen können.
  • Da die Wasserwerksmitarbeiter keine Elektroarbeiten durchführen dürfen, ist es wichtig, dass der intakte Potentialausgleich* durch die professionelle Messung eines Elektrikers nachgewiesen wird, ob dieser durchgängig ist und an der Potentialschine ankommt.
  • Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, Ihren Überspannungsschutz von einer anerkannten Elektrofachfirma überprüfen zu lassen.
  • Möglicherweise notwendige Umbaumaßnahmen auf Kundenseite müssen vom Kunden bezahlt werden.
  • Ein Wasserzählerbügel wurde nach aktuellem technischen Standart nachgerüstet.
  • Sie bekommten einen Bescheid über die verursachten Kosten durch Material und Personalaufwand.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Wassermeister des Wasserwerkes der Gemeinde Taufkirchen, Herrn Wierer (Tel.: 089-666722-351, wierer@meintaufkirchen.de) oder an die technische Werkleitung.

 

* Der Potentialausgleich soll im Falle einer Überspannung, z. B. durch nicht ausreichend abgesicherte elektrische Geräte oder Stromleitungen, einen Stromschlag beim Berühren der metallischen Leitung verhindern.

** DVGW Arbeitsblatt W 406 v. 2021-05

*** WAS: Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Taufkirchen (Wasserabgabesatzung – WAS --)

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Bild einer Wasseruhr befestigt mit einem Bügel an der Wand, angeschlossen an Wasserleitungen