Geburten
Sie haben ein Baby bekommen. Herzlichen Glückwunsch!
Für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich das Kind geboren ist. Wenn Ihr Kind hier in Taufkirchen in der Wohnung geboren wurde, kommen Sie zu uns.
Falls Ihr Kind in München (z.B. im Krankenhaus) geboren wurde, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt in München:
Standesamt München Tel. 089 233-96060
oder Standesamt München-Pasing Tel. 089 233-37247
oder nützen die weiteren Informationen folgender Internetseite:
Geburtsurkunden
Geburtsurkunden können nur vom zuständigen Standesamt ausgestellt werden. Zuständig ist das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
Geburtsurkunden der Jahrgänge ab 2012 und jünger können ggf. auch vom Standesamt Taufkirchen erstellt werden. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Geburtsbeurkundung durch das Geburtsstandesamt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Standesamt München, Tel. 089 / 233 960 60
oder Standesamt München-Pasing, Tel. 089 / 233 372 47
oder nutzen Sie die weiteren Informationen der Internetseite: