Sterbefälle

Wenn im Gemeindegebiet Taufkirchen jemand stirbt, wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt wegen der Ausstellung der Todesbescheinigung.
Anschließend kommen Sie mit der Todesbescheinigung, Urkunden und Ihrem Ausweis zu uns.

Alternativ können Sie auch zu einem Bestatter Ihrer Wahl gehen. Das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, kann die Anzeige des Sterbefalles übernehmen und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden.

Folgende Unterlagen werden im Original zur Sterbefallbeurkundung benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde), beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
  • ausländische Personenstandsurkunden/ Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer vorzulegen
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
  • Reisepass/ Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (in Bayern vom Notar oder Standesamt)

Falls der Todesfall in München eingetreten ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt in München:

Standesamt München, Tel. +49 (0)89 233-96060
oder Standesamt München-Pasing, Tel. +49 (0)89 233-37247
oder Sie nutzen die weiteren Informationen der Internetseite:
https://stadt.muenchen.de/service/suche/sterbefall/
Hinweis: Sie verlassen hier das Internet-Portal der Gemeinde Taufkirchen.

Gebühr für eine Urkunde 12,00 €.

Fragen, die Ermittlungen von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffen, können vom  Nachlassgericht München beantwortet werden.

Nachlassgericht München

Maxburgstraße 4

80333 München

Telefon 089 / 5597 - 06