Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hier können Sie als Einzelgewerbetreibender die Auskunft online beantragen. Für eine juristische Person muss die Auskunft vom Geschäftsführer/der Geschäftsführerin bei seiner/ihrer Wohnortgemeinde beantragt werden.


Seit 01.01.2002 wird gemäß Art. 9 HsanG vom 22.12.99 für die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eine Gebühr von 13,00 € erhoben.
 
Die Gebühr beträgt:
13,00 €

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