Bekanntmachung der Genehmigung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Taufkirchen gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Taufkirchen hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 die 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage“ (nähe Hagweg) mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.12.2024 festgestellt.

Mit Bescheid vom 24.02.2025, Az. 4.1-0005/24/FNP Taufkirchen, hat das Landratsamt München die
30. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.12.2024 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.