Wahlhelfer*innen gesucht – Landtagswahl am 8. Oktober 2023

Möchten Sie Demokratie einmal direkt miterleben? Dann sind Sie eingeladen, als Wahlhelfer*in den Ablauf der Wahl hautnah zu erfahren und an dieser aktiv mitzuarbeiten. Neben den gemeindlichen Beschäftigten leisten Sie durch Ihre Mithilfe einen wichtigen Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie.

In einem Wahllokal beaufsichtigen Sie das Wahlgeschehen, sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, geben Stimmzettel aus und ermitteln im Anschluss das Wahlergebnis. Die Wahlvorstände treffen sich in der Früh, um das Wahllokal vorzubereiten. Hier wird üblicherweise bis zur gemeinsamen Auszählung um 18:00 Uhr in Schichten gearbeitet.

In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen und zählen mit anderen Wahlhelfern die abgegebenen Stimmen aus. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.

Voraussetzungen

Besondere Vorkenntnisse benötigen Sie nicht. Sie bekommen die notwendigen Informationen und haben die Möglichkeit, vorher an Schulungen teilzunehmen.

Eine Voraussetzung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist, dass Sie zu der betreffenden Wahl wahlberechtigt sind.

Umsonst arbeiten Sie nicht!

Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein so genanntes "Erfrischungsgeld" von bis zu 100,00 €. Außerdem ist auch für ausreichend Verpflegung und Getränke gesorgt.

Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Wahlleitung gerne zur Verfügung:

wahl@meintaufkirchen.de  oder 089 / 666 722 -400 oder -431

Ihre Wünsche zum Einsatzort und zu Teambildung berücksichtigen wir, soweit wir können.

Formular Wahlhelfer*innen

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Einwilligung nach DSGVO

Beim Ausfüllen und Absenden des Formulars werden personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Taufkirchen verarbeitet. Sollte ihr Anliegen nicht von der Gemeinde Taufkirchen verarbeitet werden können, erfolgt eine Weiterleitung Ihres Anliegens an die zuständige Stelle (Abwasserzweckverband). Gemäß Datenschutzgrundverordnung erteile ich der Gemeinde Taufkirchen meine Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten. Diese Einwilligung kann jeder Zeit beim behördlichen Datenschutzbeauftragten oder beim zuständigen Sachbearbeiter bei der Gemeinde Taufkirchen widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie im Impressum unter Datenschutz. *